1. Für die Annahme unlauteren
Verhaltens i.S.d. § 172 Abs.1 Nr. 1c ist die wissentliche und bewusste
Angabe einer unrichtigen Steuererklärung ausreichend. Der Nachweis eines
ziel- und zweckgerichteten Verhaltens mit dem Ziel, das FA zu einer
Entscheidung zu veranlassen, ist nicht erforderlich.
2. Unrichtig i.d.S. ist die
Nichterklärung von Mieteinkünften mit dem Hinweis auf eine
Nießbrauchsbestellung zugunsten eines Dritten, wenn dieser
Nießbrauch zeitlich befristet ist und der Steuerpflichtige Kenntnis vom
Fristablauf hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 116 Nr. 2 EFG 2004 S. 1739 EFG 2004 S. 1739 Nr. 23 DAAAB-35472
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.