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FG Köln Urteil v. - 4 K 5916/97

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 3 Nr. 2a (i.d. für d. Streitjahr gültigen Fassung) GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2

Körperschaften

Gewerbesteuer, Steuergegenstand, Kürzung

Leitsatz

1.Bei der Ermittlung der Höhe der Beteiligungen im Rahmen der Kürzungsvorschriften des GewStG ist eine zusammenrechnende Beurteilung bezüglich der unmittelbaren Beteiligungen vorzunehmen.

2. Organgesellschaften gelten in diesem Zusammenhang als Betriebsstätten i.S.d. § 2 Abs.2 Satz 2 GewStG und aufgrund dieser Fiktionswirkung auch als unmittelbare Beteiligung.

Fundstelle(n):
YAAAB-35465

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