Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte gegen die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Herr und Frau S, Umsatzsteuer fest. Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage der Klägerin, mit der sich diese gegen das Vorliegen einer GbR gewandt hatte, als unbegründet ab; die Revision gegen sein Urteil ließ das FG nicht zu. Das Urteil erging aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. April 1992 unter Mitwirkung des Senatsvorsitzenden A, der Richter am Finanzgericht B und C und der ehrenamtlichen Richter D und E.
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 889 BFH/NV 1994 S. 889 Nr. 12 PAAAB-35374
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