Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt ein ... gewerbe. Am 9. Februar 1982 - im Urteil des Finanzgerichts (FG) heißt es fälschlich 2. Februar 1982 - richtete er an den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) ein Schreiben, wonach er im Januar und Februar für die Firma X in Y, Inhaber A, Kommissionsgeschäfte ins Ausland getätigt habe, die er in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen Januar und Februar 1982 gesondert kennzeichnen werde. Das FA solle wegen des hohen Vorsteuerabzugs vor deren Auszahlung den Zahlungseingang bei der X überwachen, weil er, der Kläger, nicht gewillt sei, später Rückerstattungen zu leisten. Dem Schreiben waren acht Fotokopien über die Geschäftsabwicklung beigefügt, nämlich:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 591 BFH/NV 1994 S. 591 Nr. 8 QAAAB-35365
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