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BFH Urteil v. - XI R 48/90

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) nutzte in den Streitjahren 1978 und 1979 ein in seiner Privatwohnung befindliches Telefon, das an eine in seinem Betrieb eingerichtete Telefonanlage angeschlossen war, auch für private Gespräche. Er begehrt, den Eigenverbrauch infolge dieser privaten Telefonnutzung steuerfrei zu belassen. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) folgte dem nicht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 75
BFH/NV 1995 S. 75 Nr. 1
TAAAB-35351

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