Im Hauptverfahren streiten die Beteiligten darüber, ob der Kläger in den Streitjahren Inhaber eines Unternehmens war. Das Finanzgericht (FG) beschloß, den Beschwerdeführer als Zeugen zu der Behauptung des Klägers zu hören, nicht er, sondern der Beschwerdeführer sei Inhaber des Betriebes gewesen. Er ist zum Termin zur mündlichen Verhandlung unter Bezeichnung der Beteiligten, des Gegenstandes der Vernehmung und der Folgen unentschuldigten Ausbleibens geladen worden. Die Zustellung der Ladung erfolgte durch Niederlegung beim zuständigen Postamt. Die Nachricht über die vorzunehmende Niederlegung wurde in den Hausbriefkasten des Beschwerdeführers eingelegt. Zum Termin ist der Beschwerdeführer nicht erschienen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 733 BFH/NV 1994 S. 733 Nr. 10 WAAAB-35324
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