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BFH Beschluss v. - XI B 37/94

Das Finanzgericht (FG) hat dem Antrag des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller), die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 1986 in Höhe von 3 431 653 DM auszusetzen, durch Beschluß vom 22. März 1994 in Höhe von 27 793 DM gegen Sicherheitsleistung entsprochen. Es hat in diesem Beschluß die Kosten des Verfahrens zu 8 % dem Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) und im übrigen dem Antragsteller auferlegt. Der Beschluß enthält die Rechtsmittelbelehrung: "Dieser Beschluß ist unanfechtbar." Der Beschluß wurde dem Antragsteller am 28. März 1994 mit einfachem Brief übersandt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 144
BFH/NV 1995 S. 144 Nr. 2
CAAAB-35322

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