In dem beim FG anhängigen Klageverfahren streiten die Beteiligten um die Höhe von Schätzungen, die der Beklagte und Antragsgegner (das Finanzamt -- FA --) den angefochtenen Bescheiden über Einkommensteuer und Umsatzsteuer 1990 zugrunde gelegt hat. Die Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hatten die Steuererklärungen nicht eingereicht. Sie haben beim FG beantragt, ihnen Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren. Das FG hat den Antrag mit Beschluß vom 5. Juli 1993 im Hinblick darauf abgelehnt, daß die Antragsteller Verfahrensvollmachten, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Steuer erklärungen nicht eingereicht hatten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 725 BFH/NV 1995 S. 725 Nr. 8 LAAAB-35290
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.