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BFH Urteil v. - V R 102/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb bis zum 30. Juni 1986 als Einzel unternehmer ein Montageunternehmen. Ab 1. Juli 1986 wurde dieses Unternehmen durch eine neugegründete GmbH, an der neben dem Kläger dessen Ehefrau sowie dessen Tochter beteiligt waren, weitergeführt. Der Kläger war Geschäftsführer der GmbH und als solcher im Jahre 1986 einziger Arbeitnehmer der GmbH. Im Jahre 1987 wurde die Ehefrau des Klägers zusätzlich als Aushilfe beschäftigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 741
BFH/NV 1995 S. 741 Nr. 8
DAAAB-35232

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