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BFH Urteil v. - VI R 14/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) begann im Streitjahr 1989 mit dem Studium der Zahnmedizin, um Kieferchirurg zu werden. Er hatte zuvor das Studium der Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen. Er arbeitete im Streitjahr zunächst als Krankenpfleger. Seit 1990 ist er nebenberuflich als Arzt tätig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 594
BFH/NV 1995 S. 594 Nr. 7
IAAAB-35200

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