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BFH Beschluss v. - VII S 36/93

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Herabsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch für den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) durch den Beklagten und Revisionskläger (Hauptzollamt - HZA -) von X kg auf Y kg für das Wirtschaftsjahr ... rechtsmäßig war. Auf die Revision des HZA hin hat der Senat die dem Kläger günstige Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen. Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers beantragt nunmehr im eigenen Namen die Festsetzung des Streitwerts für die Revisionsinstanz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 818
BFH/NV 1994 S. 818 Nr. 11
NAAAB-35191

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