Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war letzter Geschäftsführer und späterer Liquidator einer GmbH, die -- nach Ablehnung des vom Kläger gestellten Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse -- von Amts wegen im Handelsregister gelöscht wurde. Nachdem das beklagte und revisionsbeklagte Finanzamt (FA) die GmbH vergeblich zur Abgabe verschiedener Steuererklärungen aufgefordert hatte, richtete es eine entsprechende Aufforderung, die sich auch auf Einreichung des Jahresabschlusses ... erstreckte, an den Kläger. Nach Ablauf der gesetzten Frist drohte das FA dem Kläger die Festsetzung von Zwangsgeldern an, die es später unter erneuter Androhung festsetzte. Die entsprechende Verfügung ist bestandskräftig geworden. Nachdem auch die erneute Androhung unbeachtet blieb, verfügte das FA die Festsetzung entsprechender Zwangsgelder. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wurde zurückgewiesen. In der Beschwerdeentscheidung heißt es:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 754 BFH/NV 1995 S. 754 Nr. 9 OAAAB-35182
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