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BFH Beschluss v. - VII K 1/94

Das Finanzgericht (FG) hatte die Klage des Antragstellers auf Feststellung, daß er vorläufig bestellter Steuerbevollmächtigter i. S. des § 40 a des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sei, und auf Verpflichtung der Antragsgegnerin, der Oberfinanzdirektion (OFD), auf Neubescheidung durch Urteil abgewiesen. Die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 30. August 1994 als unzulässig verworfen. Der Beschluß ist nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) ohne Begründung ergangen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 795
BFH/NV 1995 S. 795 Nr. 9
JAAAB-35136

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