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BFH Beschluss v. - VIII S 6-7/94

Das Finanzgericht (FG) hat durch Beschlüsse vom 28. Juli 1994 die Anträge des Antragstellers auf Gewährung von Prozeßkosten hilfe (PKH) in seinen Verfahren vor dem FG wegen Einkommensteuer 1989 sowie Zins bescheid zur Einkommensteuer 1989 als unbegründet abgelehnt. Dagegen hat der Antragsteller persönlich Beschwerde eingelegt. In dem Beschwerdeschreiben führt der Antragsteller u. a. aus: "

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 531
BFH/NV 1995 S. 531 Nr. 6
VAAAB-35132

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