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BFH Urteil v. - VIII R 32/93

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -- seit 1985 eine OHG -- wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14. August 1979 als GmbH & Co. KG gegründet. Nach dem Gesellschaftsvertrag hatte die GmbH keine Einlage, der Kommanditist S -- der Beigeladene -- eine Bareinlage zu leisten. Der Kommanditist H sollte sein Einzelunternehmen -- eine Großküche -- in die Gesellschaft einbringen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 192
BFH/NV 1995 S. 192 Nr. 3
DAAAB-35112

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