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BFH Urteil v. - VIII R 24/92

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG einen gewerblichen Landschaftsbaubetrieb. Am 2. Mai 1984 erließ der Beklagte und Revisionskläger zu 1 (das Finanzamt O - FA O -) eine Prüfungsanordnung für die Veranlagungszeiträume 1979 bis 1982. Danach sollte die Prüfung durch die Landwirtschaftliche Betriebsprüfungsstelle, eine Außenstelle der Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf, durchgeführt werden. Die Prüfung wurde im Jahr 1985 abgeschlossen. Im selben Jahr erließ das FA O aufgrund der Prüfungsfeststellungen geänderte Steuerbescheide, gegen die die Klägerin Rechtsbehelfe eingelegt hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 763
BFH/NV 1994 S. 763 Nr. 11
JAAAB-35110

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