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BFH Beschluss v. - VIII R 23/94

Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) hat der Senat mit Beschluß vom 17. Februar 1994 VIII B 58/93 die Revision zugelassen. Der Beschluß wurde der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) am 4. März 1994 zugestellt. Ihre Revision vom 31. März 1994, die sie an den Bundesfinanzhof (BFH) richtete, ging dort durch Telefax am gleichen Tag, die Revisionsschrift mit Begründung am 5. April 1994 ein; sie wurde vom BFH an das FG mit Eingang am 15. April 1994 weitergeleitet. Auf ihren Inhalt wird Bezug genommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 231
BFH/NV 1995 S. 231 Nr. 3
MAAAB-35109

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