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BFH Beschluss v. - VIII B 89/93

Die bisher als Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) aufgetretenen Eheleute B und C. A (A) sind je zur Hälfte Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft (künftig: Gesellschaft bürgerlichen Rechts -- GbR --) in D, die ihr Anlagevermögen an die A- GmbH (GmbH) verpachtet hat. Die GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer ebenfalls die Eheleute A sind, betreibt einen Kfz- Handel mit der Marke X.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 43
BFH/NV 1995 S. 43 Nr. 1
DAAAB-35096

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