Das Finanzgericht (FG) hat in dem Rechtsstreit der Kläger gegen den Beklagten (das Finanzamt -- FA --) wegen Umsatzsteuerhaftung das Verfahren durch Beschluß eingestellt, nachdem die Klage zurückgenommen worden war, und die Verfahrenskosten dem Rechtsanwalt X (Beschwerdeführer) auferlegt. In der beigefügten Rechtsmittelbelehrung war als zulässiges Rechtsmittel die Beschwerde angegeben. Gegen den ihm am 2. November 1993 zugestellten Beschluß legte der Beschwerdeführer Beschwerde ein mit der ausdrücklichen Maßgabe: "Die Beschwerde bezieht sich auf die Auferlegung der Kosten des Verfahrens." Gleichzeitig beantragte er zum Zwecke der Einsicht in die vorgelegten Vollmachten nochmals umfassende Akteneinsicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 58 BFH/NV 1995 S. 58 Nr. 1 AAAAB-35045
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