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BFH Beschluss v. - VII B 21/94

Der Senat hat die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) wegen Nichtbeachtung des vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gebotenen Vertretungszwangs als unzulässig verworfen. Der Kläger hat gegen diesen Beschluß Nichtzulassungsbeschwerde erhoben und dabei verschiedene Anträge gestellt, mit denen er eine erneute Entscheidung des Senats über die Zulassung der Revision herbeiführen möchte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 812
BFH/NV 1994 S. 812 Nr. 11
SAAAB-35026

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