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BFH Beschluss v. - VI B 138/94

Der Antragsgegner (das Finanzamt -- FA --) erließ gegenüber dem Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) einen Haftungsbescheid über Lohnsteuer sowie einen weiteren Haftungsbescheid über Hinterziehungszinsen. Die Vollziehung beider Bescheide setzte das FA im Einspruchsverfahren bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung aus. In der Einspruchsentscheidung vom 12. Februar 1993 gab das FA dem Einspruch teilweise statt. Mit Schreiben vom 16. Februar 1993 wies das FA den Antragsteller auf den Ablauf der Aussetzung der Vollziehung wegen der Hinterziehungszinsen mit der Maßgabe hin, daß der -- gegenüber dem ursprünglichen Bescheid herabgesetzte -- Betrag von ... DM am 15. März 1993 zur Zahlung fällig sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 701
BFH/NV 1995 S. 701 Nr. 8
CAAAB-34992

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