Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Alleineigentümer eines Mietwohngrundstücks in ... Er hatte das Grundstück 1965 zur Hälfte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich von seiner 1912 geborenen Mutter erworben; die andere Hälfte erwarb er entgeltlich von seinem Bruder, der seinerseits seinen Miteigentumsanteil unentgeltlich von der Mutter erhalten hatte. Diese hatte sich bei der Übertragung des Grundstücks auf ihre Söhne im Jahre 1965 ein lebenslängliches, im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht vorbehalten. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom ... 1983 verzichtete sie mit Wirkung vom 1. Januar 1984 auf ihr Nießbrauchsrecht. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Kläger u. a., an seine Mutter monatlich bis zu ihrem Tode 5 000 DM zu zahlen.
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 189 BFH/NV 1995 S. 189 Nr. 3 SAAAB-34897
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