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BFH Urteil v. - IX R 53/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind je zur Hälfte Eigentümer eines Mietwohngrundstücks mit vier Wohnungen. Die Wohnungen im Erdgeschoß und im Dachgeschoß sind fremdvermietet, die Wohnung im zweiten Obergeschoß bewohnen die Kläger selbst. An der Wohnung im ersten Obergeschoß besteht ein dingliches Wohnungsrecht der Mutter der Klägerin. Das von der Berechtigten ausgeübte Wohnungsrecht erstreckt sich auf sämtliche im ersten Obergeschoß gelegene Räume sowie auf die alleinige Nutzung zweier Kellerräume und einer Dachkammer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 709
BFH/NV 1994 S. 709 Nr. 10
IAAAB-34896

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