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BFH Beschluss v. - IX R 43/90

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob ein zwischen den Klägern und Revisionsklägern (Kläger) und ihrer volljährigen studierenden Tochter mündlich vereinbartes Mietverhältnis über eine den Klägern gehörende Eigentumswohnung trotz teilweiser Verrechnung des Mietzinses mit dem Unterhaltsanspruch der Tochter einkommensteuerrechtlich anzuerkennen ist, mit der Folge, daß die Kläger Einkünfte aus der Eigentumswohnung für das Streitjahr 1982 durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten ermitteln können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 813
BFH/NV 1994 S. 813 Nr. 11
OAAAB-34894

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