Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Streitjahren (1977 und 1978) gemeinsam mit seiner früheren Ehefrau an einer Bauherrengemeinschaft beteiligt. Beide Ehegatten erwarben ein Grundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut und anschließend vermietet werden sollte. In den Einkommensteuererklärungen 1977 und 1978 machten sie Aufwendungen aus der Beteiligung, die vornehmlich auf einem Bündel von Verträgen mit einem Treuhänder beruhten, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) lehnte den Abzug der Aufwendungen ab, da der Kläger und seine frühere Ehefrau sich an einem sog. Mietkaufmodell beteiligt hätten und deshalb keine Einkünfteerzielungsabsicht vorgelegen habe.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 218 BFH/NV 1995 S. 218 Nr. 3 KAAAB-34891
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