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BFH Beschluss v. - IX R 25/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 26. Januar 1994, das ihm am 11. Febraur 1994 zugestellt worden ist, mit dem am 9. März 1994 bei dem FG eingegangenen Schriftsatz Revision eingelegt und zugleich angekündigt, die Begründung folge innerhalb eines Monats. Mit dem am 8. April 1994 bei dem Bundesfinanzhof (BFH) eingangenen Schriftsatz begehrt der Kläger - unter Hinweis auf seine prozessuale Unerfahrenheit - eine Umdeutung seiner Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde; er rügt, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 886
BFH/NV 1994 S. 886 Nr. 12
VAAAB-34883

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