Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IV S 8/94

Der Antragsgegner (das Finanzamt -- FA --) setzte mit dem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) ergangenen Bescheid vom 3. Mai 1990 für das Streitjahr 1987 den einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag erklärungsgemäß auf ... DM und die Gewerbesteuer auf ... DM fest. Das FA lehnte den Antrag der Antragstellerin vom 23. November 1990, den Bescheid aufzuheben, da sie der Gewerbesteuer nicht unterliege, mit Bescheid vom 6. Dezember 1990 ab. Einspruch und (Verpflichtungs-)Klage blieben ohne Erfolg; über die gegen das Urteil des Finanzgerichts gerichtete Revision IV R 85/93 hat der erkennende Senat noch nicht entschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 409
BFH/NV 1995 S. 409 Nr. 5
CAAAB-34833

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen