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BFH Urteil v. - IV R 71/92

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -- eine GmbH & Co. KG -- wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 15. März 1978 gegründet, um den Hotelbetrieb der überschuldeten P-KG in X, deren Betriebsgrundstücke die Klägerin im März 1978 im Wege der Zwangsversteigerung erworben hatte, fortzuführen. Das Gesellschaftskapital der Klägerin betrug bei der Gründung 1 Mio DM und bestand aus den Hafteinlagen der Kommanditisten, der A-KG in Höhe von 100 000 DM und der B-Bank in Höhe von 900 000 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 15
BFH/NV 1995 S. 15 Nr. 1
ZAAAB-34821

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