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BFH Beschluss v. - IV E 2, 3/93

Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) klagte vor dem Finanzgericht (FG) gegen das Finanzamt X (FA) wegen Gewinnfeststellung 1981 und 1982. In der mündlichen Verhandlung vor dem FG erschien ein Bediensteter des FA im Beistand eines ehemaligen Außenprüfers. Dieser hatte als Prüfer die Außenprüfung bei der Klägerin durchgeführt und war zu diesem Zeitpunkt als Steuerberater selbständig tätig. Die Klägerin hielt die Mitwirkung des ehemaligen Prüfers als Beistand des FA für unzulässig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 817
BFH/NV 1994 S. 817 Nr. 11
KAAAB-34797

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