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BFH Beschluss v. - IV B 79/93

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Sie erhoben Klage wegen der Einkommensteuer 1979 und 1980 (10 K 6711/90 E), 1981 bis 1983 (10 K 4015/91 E), 1984 und 1985 (10 K 4016/91 E) sowie 1987 und 1988 (10 K 6514/91 E), über die noch nicht entschieden ist. Streitig sind im Verfahren 10 K 6711/90 E die Einkünfte des Klägers aus seiner selbständigen Tätigkeit als Architekt (Zufluß eines Honorars eines Bauherren sowie die Zahlung einer Abfindung an eine GmbH). Die übrigen Verfahren betreffen die Frage, ob Verluste aus einem Grundbesitz mangels einer Einkunftserzielungsabsicht nicht anzuerkennen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 877
BFH/NV 1994 S. 877 Nr. 12
LAAAB-34788

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