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BFH Urteil v. - I R 141/93

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte in dem Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Flugkapitän einer deutschen Luftverkehrsgesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Von den erzielten Einkünften entfiel nach Angaben der Kläger ein Teilbetrag in Höhe von 7 871,51 DM auf in Italien ausgeübte Tätigkeiten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 96
TAAAB-34729

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