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BFH Beschluss v. - I R 115/93

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gegen den Beklagten und Revisionsbeklagten (Beklagter) wegen römisch-katholischer (rk) Kirchensteuer 1989 bis 1991 durch Urteil vom 9. Juli 1993 abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Das Urteil wurde der Klägerin am 28. Juli 1993 zugestellt. Sie legte am 25. August 1993 beim FG Revision ein, die auf die Rechtsauffassung gestützt wurde, die Heranziehung der minderjährigen Klägerin zur rk Kirchensteuer verletze Verfassungsrecht und den im deutschen Recht verankerten Minderjährigenschutz.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 250
VAAAB-34724

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