Durch notariell beurkundeten Abtretungsvertrag vom 1. Dezember 1981 erwarben der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine Ehefrau eine Gesellschaftsbeteiligung an der Grundstücksgesellschaft X GbR (Grundstücksgesellschaft) in Höhe von 9,2312 v.H. zu einem Kaufpreis von ... DM. Die am 1. Juni 1981 gegründete Grundstücksgesellschaft war seinerzeit Eigentümerin eines in X gelegenen, mit 10 Mehrfamilienhäusern in viergeschossiger geschlossener Bauweise und 25 Garagen bebauten Grundbesitzes. Nach dem von den Gründungsgesellschaftern abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag sollte der Grundbesitz in Einzelgrundstücke mit jeweils einem Mehrfamilienhaus aufgeteilt werden. Auch hinsichtlich der Garagen sollten ein oder mehrere Grundstücke entstehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 824 BFH/NV 1994 S. 824 Nr. 11 RAAAB-34708
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