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BFH Beschluss v. - II R 1/94

Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag erwarb der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der Honorarkonsul der A-Republik ist, ein in B gelegenes, mit einem Wohn- und Bürogebäude bebautes Grundstück zum Kaufpreis von X DM. Der Kläger beantragte Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 4 Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) 1983, da der Vertragsgegenstand zu konsularischen Zwecken genutzt werden solle.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 136
BFH/NV 1995 S. 136 Nr. 2
GAAAB-34674

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