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BFH Urteil v. - II R 111/91

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hat aufgrund privatschriftlichen Testaments vom 2. Juli 1976 ihre in 1987 verstorbene Tante A alleine beerbt. Zum Nachlaß gehörten insbesondere drei bebaute Grundstücke. In dem Testament wird unter Aufzählung der einzelnen Leistungen erwähnt, daß die Klägerin der Erblasserin seit dem Tod ihres Mannes in 1973 unentgeltlich Pflege und Hilfe geleistet habe. Die Klägerin hatte zwar gewußt, daß ein Testament bestand, den Inhalt des Testaments hatte sie jedoch nicht gekannt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 598
BFH/NV 1995 S. 598 Nr. 7
NAAAB-34663

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