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BFH Beschluss v. - III R 44/93

Mit seiner Klage wegen Einkommensteuer 1984 (Streitjahr) begehrte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zunächst in erster Linie einen höheren Kinderfreibetrag. Das Finanzgericht (FG) ordnete deswegen mit Beschluß vom 1. Oktober 1987 - im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren 1 BvL 72/86 - das Ruhen des Klageverfahrens an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 885
BFH/NV 1994 S. 885 Nr. 12
PAAAB-34645

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