Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) und seine Schwester sind je zur Hälfte Erben der 1991 verstorbenen Erblasserin. Zum Nachlaß gehörte u.a. ein Grundstück mit einem Steuerwert (Einheitswert zuzüglich 40 v.H.) von 46480 DM und einem Verkehrswert von 185000 DM. Die Erblasserin hatte dem Antragsteller testamentarisch das Übernahmerecht an der der Schwester zugefallenen Grundstückshälfte zum Anschlagswert (Übernahmepreis) von 2/3 des Verkehrswerts eingeräumt. Der Antragsteller übte dieses Übernahmerecht durch notariell beurkundeten Vertrag vom 25. Februar 1992 aus und bezahlte als Gegenleistung an seine Schwester den Betrag von 61666,66 DM.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 794 BFH/NV 1994 S. 794 Nr. 11 WAAAB-34592
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