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BFH Beschluss v. - II B 169/93

Mit Urteil vom 15. Juni 1993 wies der I. Senat des Finanzgerichts (FG) unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Finanzgericht A (Vorsitzender Richter) die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen Vermögensteuer auf den 1. Januar 1982 ab. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung wurde dem Kläger am 15. Juli 1993 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 15. Juli 1993 beantragte der Kläger sinngemäß, den Vorsitzenden Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Rechtsmittel hat der Kläger gegen das Urteil des FG nicht eingelegt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 232
BFH/NV 1995 S. 232 Nr. 3
FAAAB-34589

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