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BFH Beschluss v. - II B 157/92

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) haben während des Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision gegenüber dem Bundesfinanzhof (BFH) die Hauptsache für erledigt erklärt (Schriftsatz der Kläger vom 12. Oktober 1994; Schriftsatz des FA vom 28. Oktober 1994), nachdem das FA nach Ein legung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Änderungsbescheide (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 132 der Abgabenordnung -- AO 1977 --) dem mit der Beschwerde geltend gemachten Begehren der Kläger entsprochen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 332
BFH/NV 1995 S. 332 Nr. 4
LAAAB-34587

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