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BFH Beschluss v. - I B 32/94

Das Finanzgericht (FG) Berlin beschloß am 29. Juli 1993 in der Streitsache M- GmbH gegen das Finanzamt A Beweis über die Zustellung der angefochtenen Einspruchsentscheidung durch Vernehmung des Beschwerdeführers als Zeugen zu erheben. Der Zeuge und Beschwerdeführer war bis 1989 Steuerberater der M-GmbH gewesen. Der Beschwerdeführer wurde mit Postzustellungsurkunde, durch Niederlegung zugestellt am 20. September 1993, zum Termin zur Beweisaufnahme am Donnerstag, dem 30. September 1993, geladen. Er blieb dem Beweistermin unentschuldigt fern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 615
AAAAB-34556

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