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Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen
Gem. dem gilt für die Bilanzierung von Baukostenzuschüssen Folgendes: Unter der Voraussetzung, dass in der Steuerbilanz in jedem Fall bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach R 34 Abs. 2 EStR, den Zuschuss mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des bezuschussten WG direkt zu verrechnen, dies durch die unmittelbare Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgt, bestehen keine Bedenken, den handelsbilanziellen Ausweis der Baukostenzuschüsse als Investitionszuschüsse nach dem BStBl I S. 361, nach den folgenden drei Methoden zuzulassen: (a) unmittelbare Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten („Nettoausweis”) auch in der Handelsbilanz, (b) unmittelbare Minderung der Anscha...