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Voraussetzungen und Dreimonatsfrist bei Einsatzwechseltätigkeiten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG)
(1) Ein Berufsfeuerwehrmann, der während der Dienstzeit grundsätzlich in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, übt gem. weder eine Fahr- noch eine Einsatzwechseltätigkeit aus. (2) Die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG findet gem. auch dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (entgegen der Regelung in R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR). (3) Gem. dem sind die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtungen am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Der Heimatflughafen ist regelmäßige Arbeitsst...