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Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen bei Betriebsaufspaltungen
++ Kernaussagen ++Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sind nur unter den Kriterien zulässig, die auch für die Abschreibung auf den Teilwert der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft selbst gelten. Ein bilanzieller Ausweis dieser Darlehen im Eigenkapital des Darlehensnehmers ist dabei unzulässig.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I.
| Vorbemerkungen | • Eigenkapitalersetzende
Darlehen• Bewertung der Forderung bzw.
Teilwertabschreibung | |||
II.III. | Das BFH-Urteil vom
6. 11. 2003Anmerkungen |
I. Vorbemerkungen
Teilwertabschreibungen gehören zu den immer wiederkehrenden Streitpunkten zwischen dem Stpfl. und dem FA, insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen. Im Urteil vom - IV R 10/01 zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ging es um die Bewertung einer Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Die Entscheidung gehört somit zu einer Sparte von Urteilen, die besonders diffizil sind, weil die Verhältnisse zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft zu beurteilen sind.
Rechtsgeschäfte zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft können wie unter Fremden zu beurteilen sein, aber auch gesellschaftsrechtlich veranlasst sein. Desha...