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Einkommensteuer | Einkunftserzielungsabsicht bei Gesellschaftern von geschlossenen Immobilienfonds (§ 21 EStG)
Fraglich war, ob die Einkunftserzielungsabsicht derjenigen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich zu verneinen ist, die vor Erreichung eines Totalüberschusses ihre Fondsbeteiligung innerhalb von fünf Jahren nach deren Erwerb veräußern. Bisher vertrat die FinVerw hierzu die Ansicht, dass allein aus der Tatsache der Veräußerung der Fondsbeteiligung innerhalb von fünf Jahren nicht auf das Fehlen der Einkunftserzielungsabsicht geschlossen werden könne. Nach einer hält die FinVerw nun hieran aufgrund des anders lautenden (BStBl 2003 II S. 580) nicht mehr fest. Das BFH-Urt., wonach ein gegen die Einkunftserzielung sprechendes Indiz vorliegt, wenn der Stpfl. seine Einkunftsquelle innerhalb von fün...