Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt und Notar. In den Jahren 1967, 1969, 1970, 1972, 1974, 1975 und 1978 erwarb er unbebaute Grundstücke in den Bebauungsgebieten A, B, C, D, E und F. Die Bebauungspläne für diese Gebiete wurden teils vor, teils nach dem Erwerb der Grundstücke aufgestellt. Das Gelände A bestand etwa zur Hälfte aus dem vom Kläger parzellierten Kerngebiet und aus unparzellierten Grundstücken. Die Erschließung der Bebauungsgebiete, die zum Teil noch nicht abgeschlossen ist, übernahm nach Angaben des Klägers die Stadt. Einen Teil der erworbenen Flächen verpachtete der Kläger für landwirtschaftliche Zwecke. Von 1969 an veräußerte er zahlreiche Grundstücke wieder.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 84 BFH/NV 1994 S. 84 Nr. 2 OAAAB-34398
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