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BFH Urteil v. - XI R 35/92

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1986 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger betreibt einen Gewerbebetrieb. Im Rahmen einer Außenprüfung stellte der Prüfer fest, daß der Kläger am 30. Juli 1986 eine Bareinlage in Höhe von 30000 DM gebucht hatte. Das Geld sollte nach seinen Angben aus einem am 15. November 1983 vom privaten Sparbuch abgehobenen Betrag von 50000 DM stammen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 671
BFH/NV 1993 S. 671 Nr. 11
PAAAB-34363

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