Aufgrund der Feststellungen einer Steuerfahndungsprüfung erließ der Beklagte (das Finanzamt - FA -) gegen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zahlreiche Bescheide. Hiergegen haben die Kläger jeweils Anfechtungsklage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Außerdem haben die Kläger zahlreiche Verpflichtungsklagen erhoben, mit denen sie die Aussetzung der Vollziehung der meisten der angefochtenen Bescheide geltend machen. Während der Anhängigkeit dieser Klageverfahren setzte das FA die Vollziehung aller angefochtenen Steuer- und Haftungsbescheide - zum Teil gegen Sicherheitsleistung - unter Widerrufsvorbehalt aus und erklärte die Rechtsstreite in der Hauptsache für erledigt. Die Kläger schlossen sich den Erledigungserklärungen des FA nicht an, sondern hielten ihre Verpflichtungsklagen wegen Aussetzung der Vollziehung in allen Fällen mit dem Ziel aufrecht, die Vollziehung vorbehaltlos auszusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 565 BFH/NV 1994 S. 565 Nr. 8 WAAAB-34352
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