Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein eingetragener Verein, betrieb einen Verkehrslandeplatz (im folgenden: Flugplatz), der dem allgemeinen Luftverkehr diente und mit einer örtlichen Luftaufsichtsstelle ausgestattet war. Aufgrund eines Bewilligungsbescheides des ... Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 15. Juni 1982 erhielt der Kläger aus der Landeskasse im Streitjahr eine Pauschale von ... DM zur anteiligen Erstattung der Personalkosten und der Selbstkosten nach § 29a LuftVG. In dem Bewilligungsbescheid heißt es u.a. weiter, die Pauschale werde aufgrund der im Haushaltsjahr 1982 zur Verfügung stehenden Mittel und unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens des Vorjahres gewährt. Damit seien sämtliche Ansprüche für 1982, einschließlich evtl. anfallender Mehrwertsteuer, abgegolten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 59 BFH/NV 1994 S. 59 Nr. 1 OAAAB-34291
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