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BFH Urteil v. - V R 56/92

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt den Ankauf und die Verwaltung von Immobilien. Am 7. Dezember 1988 erwarb sie im Wege der Zwangsversteigerung dem P gehörende Grundstücke zu einem Barmeistgebot i.S.der §§ 49, 81 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) in Höhe von ... DM. Der Versteigerungserlös wurde zur Bestreitung von Verfahrenskosten und zur Erfüllung von Verbindlichkeiten des P gegenüber Dritten verwendet. P erhielt hiervon nichts ausgezahlt. Vom 1. Mai 1989 an vermietete die Klägerin die Grundstücke an eine GmbH für gewerbliche Zwecke zu einer Monatsmiete von ... DM zuzüglich Umsatzsteuer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 588
BFH/NV 1994 S. 588 Nr. 8
VAAAB-34280

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