Mit der Klage gegen den Einkommensteuerbescheid für 1979 machte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erstmals die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG) desjenigen Teils seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend, der zeitanteilig auf den Überflug über das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) entfällt. Im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH flog der Kläger im Streitjahr insgesamt 13mal von westdeutschen Flughäfen nach Berlin (West) und wieder zurück. Nach einer vom Finanzgericht (FG) eingeholten Auskunft der Bundesanstalt für Flugsicherung befand sich der Kläger jeweils 23 Minuten über dem Hoheitsgebiet der DDR, also insgesamt im Streitjahr 598 Minuten (23x13x2).
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 91 BFH/NV 1994 S. 91 Nr. 2 PAAAB-34243
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